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Ehrenordnung des FC Scheuring e.V.

Ehre, wem Ehre gebührt!

Ehrenordnung vom 12.11.2011

Top 1 Grundsatz

Der FC Scheuring verleiht nach Maßgabe dieser Ehrenordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen.

Top 2 Zuständigkeit

Zuständig für die Verleihung von Ehrennadeln ist der geschäftsführende Vorstand.

Top 3 Ehrungsanlass

1. Ehrung für Vereinstreue

2. Ehrung für herausragende sportliche Leistungen

3. Ehrung für besondere Verdienste um den Verein

4. Ernennung von Ehrenmitgliedern

5. Ernennung von Ehrenvorständen

Top 4 Ehrung für Vereinstreue

Der Verein verleiht:

– für 25-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die silberne Ehrennadel

– für 40-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die goldene Ehrennadel

– für 50-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die goldene Ehrennadel mit Ehrenkranz

– für 60-jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die Ehrenmedaille

Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet.

Die Berechnung erfolgt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Die Ehrung soll an der Generalversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

Top 5 Ehrung für besondere sportliche Leistungen.

Der Verein kann verleihen:

1. Die Verdienstnadel in Bronze

2. Die Verdienstnadel in Silber

3. Die Verdienstnadel in Gold

Top 6 Ehrung für besondere Verdienste um den Verein

Der Verein kann verleihen:

– für 5-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand die Verdienstnadel in Bronze

– für 5-jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt die Verdienstnadel in Bronze

– für 10-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand die Verdienstnadel in Silber

– für 10-jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt die Verdienstnadel in Silber

– für 15-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand die Verdienstnadel in Gold

– für 15-jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt die Verdienstnadel In Gold

Top 7 Ernennung von Ehrenmitgliedern

Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden,

wer bereits für besondere Verdienste die höchstmögliche Ehrung erhalten hat, und sich weiterhin um den Verein außergewöhnlich verdient gemacht hat und mindestens 40 Jahre ununterbrochene Vereinszugehörigkeit hat.

Ehrenmitglieder sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.

Top 8 Ernennung von Ehrenvorständen

Zum Ehrenvorstand auf Lebenszeit kann ernannt werden,

wer das Amt des 1. oder 2. Vorstandes mindestens 15 Jahre verdienstvoll ausgeübt hat.

Ehrenvorstände bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes.

Ehrenvorstände sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.

Die Ernennung zum Ehrenvorstand erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder postum.

Die Ernennung von Ehrenvorständen nimmt die ordentliche Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor.

Die Ernennung soll an der ordentlichen Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

Top 9 Anmerkungen

Ehrungen und Ernennungen werden protokollarisch festgehalten.

Ehrungen und Ernennungen können von der ordentlichen Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden

Bis heute ausgesprochene Ehrungen behalten ihre Gültigkeit.